Deutsche Post: Zügige Zustellung

Deutsche Post: Zügige Zustellung

Rund 61,1 Millionen Wahlberechtigte haben die Wahlbenachrichtigungskarte für die auf den 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl in ihren Briefkasten zugestellt bekommen. Für die Deutsche Post war dies der Auftakt ins Briefwahljahr 2025, auf das sich das Unternehmen eingestellt hat.

Zeitlicher Ablauf

Der zeitliche Ablauf für die Briefwahl sieht so aus: Die Einreichung der zur Wahl stehenden Kandidaten musste bis zum 20. Januar 2025 erfolgt sein. Seitdem laufen die Prozesse über die Zulassung der Einreichungen; der 30. Januar war der letzte Tag für die Entscheidung über Einsprüche. Seit dem 31. Januar steht also fest, welche Kandidaten für die Parteien in den Wahlkreisen antreten. Dann gingen die Stimmzettel in Druck. Erst ab Anfang Februar können die Briefwahlunterlagen an diejenigen, die Briefwahl beantragt haben, versendet werden.
Das Zeitfenster, innerhalb dessen die Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Wahlentscheidung per Post verschicken können, ist damit deutlich kleiner als üblich. Bedenken, dass Wahlbriefe wegen der neuen gesetzlichen Brieflaufzeiten zu lang unterwegs sein könnten, sind laut Deutscher Post aber unbegründet. Auch wenn die Vorschrift des neuen Postgesetzes zur Beförderung von Briefen vorgibt, dass 95 Prozent der eingelieferten Briefsendungen am dritten Werktag nach der Einlieferung zuzustellen sind, stellt die Deutsche Post laut eigenen Angaben seit dem 1. Januar 2025 Briefe in der Regel bis zum zweiten Werktag nach der Einlieferung zu. Damit halte das Unternehmen auch die Vorgabe des Postgesetzes zur Beförderung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ein, die besagt, dass diese spätestens am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden sollen.

Sonntag um 18 Uhr

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Briefwahlstimmen, die bis Donnerstag, dem 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen bzw. in einer Filiale abgegeben werden, erreichen die Wahlbüros rechtzeitig.
Dabei muss der Wahlbrief bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands wie üblich nicht frankiert werden. Wahlbriefe aus dem Ausland sind hingegen korrekt zu frankieren. Aufgrund längerer Laufzeiten für Post aus dem Ausland empfiehlt sich hier ein Versand der Wahlbriefe mit Luftpost, gekennzeichnet mit einem Luftpostaufkleber „Priority/Prioritaire“.

 

Titelabbildung: Deutsche Post AG

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Authored by: Harald Kuhl

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