Pantomime fürs Publikum

Pantomime fürs Publikum

„Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss“, heißt es bei Wilhelm Busch. Als der Zeichner 1864 mit diesen Worten die Geschichte vom Lehrer Lämpel und den frechen Buben Max und Moritz einleitet, ist das Zeitalter der Bildung Realität, sind die preußischen Bildungs- und Schulreformen Humboldts bereits umgesetzt. Schule, und zwar die Schule unter staatlicher Aufsicht, war im 19. Jahrhundert zu einem normalen Teil des Lebens und auch der kindlichen Sphäre geworden, und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Das heutige Grundgesetz schreibt die Zuständigkeit des Staates für Schulangelegenheiten in Paragraf 7 fest, während die konkrete Ausgestaltung – auch der Schulpflicht – den einzelnen Bundesländern überlassen ist.

Dekret mit Appell

Die ostpreußische Landschule stark überzeichnet: Als die Elementarschulen schließlich überall etabliert waren, machte man sich über die vermeintliche Rückständigkeit in einigen Gebieten lustig (Abb. Veuskens).

Blickt man auf die Geschichte der Bildung und von Schule allgemein, so wird auf dem Weg zur Umsetzung dieses heute so selbstverständlichen Zustands immer wieder ein Datum genannt: Am 28. September 1717 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm I. ein General-Dekret, das gemeinhin als die Einführung der allgemeinen Schulpflicht in Preußen interpretiert wird. Darin verordnet er, „daß hinkünfftig an denen orten wo Schulen seyn, die Eltern bey nachdrücklicher Straffe gehalten seyn sollen ihre Kinder gegen Zwey Dreyer Wöchentliches Schuel Geld von einem jeden Kinde, im Winter täglich und im Sommer (…) zum wenigsten ein oder zweymahl die Woche (…), in die Schuel zuschicken“.
Die „arme Jugend“ würde sonst unwissend gelassen, was das Lesen, Schreiben oder Rechnen angehe, aber auch in den „Stücken“, die für ihr Heil und ihre Seligkeit unabdingbar seien, so begründet der König. Hier darf vermutet werden, dass es sich um den Katechismus handelt, der im protestantischen Preußen selbstverständlicher und überaus wichtiger Lehrstoff war. Schoss nun die Zahl der Schulgründungen in die Höhe? Setzte es nun saftige (Geld-)Strafen für die Eltern, die ihre Kinder unerlaubt vom Schulbesuch fernhielten? Fragt man nach den Auswirkungen des Dekrets von 1717, so ist die Antwort einfach: Es gab keine.
Aus heutiger Sicht würde es heißen: Der König konnte de facto seinen postulierten Appell, denn als solchen muss man das Dekret wohl betrachten, nicht durchsetzen, denn er war schlicht nicht zuständig. Für die Elementarschulen, um die es ging, trugen die jeweiligen Patrone der Dörfer und Stadtteile Verantwortung. Gutsherren und niederer Adel bestimmten, ob und wo sie eine Schule einrichteten und wie viel Geld sie dafür in die Hand nahmen.

Faksimile des Edikts von 1717.

Patronatsprinzip

Lediglich den Konsistorien, den kirchlichen Verwaltungsbehörden, mussten die Patrone Zutritt gewähren, wenn diese das Schulgebäude und die Lehrer bei ihren Überprüfungen in Augenschein nahmen, was aber selten vorkam und auch keine Konsequenzen nach sich zog. Wie sich dieses Patronatsrecht auf die Schulwirklichkeit vor Ort auswirkte, zeigt eine Petition aus dem Jahr 1766, in der sich ein Schulmeister bei einer Unstimmigkeit mit seinem Patron auf das (spätere) „Königl. Schul Reglement“ berief: „so gab mir der Edelmann als ich erwiederte, dass ich die Vorschrift eines hochpreißs. Ober Consistorii nachleben müsse, eine derbe Maulschelle, und hieß mich einen Reckel und Flegel.“
Der König konnte also strenggenommen nur in den Dörfern seiner eigenen Domänen eine wie immer geartete Schulpflicht durchsetzen; das Recht stand ihm allerdings sowieso zu. Bei der finanziellen Ausstattung „seiner“ Schulen tat sich der bekanntermaßen äußerst sparsame preußische Soldatenkönig nicht gerade hervor. Die Schulen selbst waren konfessionsgebunden und standen noch bis 1808 unter kirchlicher Aufsicht – so konnte es sogar vorkommen, dass ein Dorf zwei Schulen besaß, eine reformierte und eine lutherische. Die bloße Zahl der Schulen sagt also nichts über eine eventuell wachsende Schülerzahl aus.

Winter- und Sommerschulen

Wie es um die Unterrichtspraxis auf dem Lande stand, darauf gibt das Edikt von 1717 selbst einen wichtigen Hinweis. Denn ganz selbstverständlich wird hier von Winter- und Sommerschulen gesprochen. Die Schulsaison dauerte mindestens von Martini im November bis zur Fastenzeit im Februar. Aber auch dann konnte es vorkommen, dass aufgrund von schlechter Witterung die Schülerinnen und Schüler nicht vollzählig erschienen. Sobald die Feldarbeit losging und die Kinder dort auch gebraucht wurden, blieben sie der Schule fern. Die Eltern brauchten die Hilfe ihrer Kinder, um Dienste und Abgaben für ihre Herrschaft leisten zu können. Kein Wunder, dass die örtlichen Gutsbesitzer nicht gerade zu den eifrigsten Bildungsreformern gehörten. Grundsätzlich stellt das Edikt dies nicht in Frage, appelliert aber an die Eltern, ihre Kinder den Sommer über ein oder zweimal zur Schule zu schicken, „damit Sie das jenige, was im Winter erlernet worden, nicht gänzlich vergessen mögen“.

Lesen und Schreiben

Die DDR gab 1990 eine Marke zum Jahr der Alphabetisierung heraus (MiNr. 3353).

Was den Unterrichtsstoff angeht, so war vom Katechismus bereits die Rede. Hiervon kursierten etliche Versionen, und jeder Schulmeister entschied für sich, was das Praktikabelste war und seiner Meinung nach am besten taugte, um Lesen und Schreiben zu lernen. Noch 1778 fand der Prediger Johann Christian Ottfried Dressel, als er sein Amt in Charlottenburg antrat, „sechs verschiedene Catechismi oder Lehrbücher der christlichen Religion“ in den Schulen vor. Daraufhin verfasste er ein siebtes, das er kostenfrei verteilen ließ. Was die zu erwartenden Fertigkeiten anlangt, welche die Kinder in den ländlichen Patronatsschulen erreichen konnten, war die Ansicht weit verbreitet, dass die Grundzüge des Lesens und Schreibens durchaus ausreichten. Rechnen zählte man – anders als es das Dekret von 1717 vermuten lässt – dagegen nicht unbedingt zu den Grundfertigkeiten. Einer eventuellen sozialen Mobilität, befördert von zuviel Bildung, begegnete man seitens der Adligen mit Misstrauen; zuviel Bildung richte eher Schaden an, so die Meinung.

Francke, der Radikale

Wie besonders, ja, exotisch muss den Zeitgenossen daher die Schulstadt eines August Hermann Francke vorgekommen sein. Für den frommen Pietisten und Gründer der Halleschen Anstalten spielte die Reform des Bildungswesens eine zentrale Rolle für eine „wirkliche Reformation“. Folglich war sein Ansatz radikal und umfasste alle Bereiche: die „deutschen Schulen“, die „lateinischen Schulen“, die Beschulung der Waisenkinder und die Lehrerausbildung. Dem „Lehr-Stande“ kam dabei eine besondere Verantwortung zu. Denn das Verderben der Welt könne nur bekämpft werden, wenn seine Quellen verstopft würden. „Eine solche Quelle ist die böse Aufferziehung der Jugend. Denn damit ist es soweit kommen, dass fast niemand mehr weiß, was zu einer recht Christlichen und gemeinen Wesen nützlichen Aufferziehung gehöre. Daher die Jugend insgemein rohe, wüst und wilde, und ohne alle wahre Erkenntniß und Furcht Gottes, ohne Zucht und Ermahnung des Herrn aufwächset.“ Konsequenterweise bildete er die Lehrer, die er benötigte, nach und nach selbst aus. Als Francke 1727 starb, zählte man in den unterschiedlichen Lehreinrichtungen in Halle mehr als 2300 Zöglinge, die nach ihren Fähigkeiten unterrichtet wurden – Standesunterschiede waren dem Pietisten weniger wichtig. Bei allen Verdiensten kann aber nicht übersehen werden, dass August Hermann Francke dies alles aus eigenem Antrieb aufbaute und ihm Geldmittel von überallher zuflossen – nicht nur aus Preußen.

Für August Hermann Francke waren das Schulwesen und die Lehrerausbildung tragende Säulen einer „wahren Reformation“ (Abb. Franckesche Stiftungen).

Musterschule Reckahn

Dass sich das Patronatsprinzip im Einzelfall durchaus positiv auswirken konnte, zeigt das Beispiel der Reckahner Musterschule. Friedrich Eberhard von Rochow widmete sich seit 1760 auf seinen Gütern der Landwirtschaft und wissenschaftlicher Beschäftigung. Als wirtschaftlich und aufklärerisch denkender Gutsbesitzer wollte er Reformen umsetzen, um seine Güter rund um Reckahn südlich von Brandenburg an der Havel ertragreicher zu machen. Doch musste er feststellen, dass der Bildungsstand der Bauern und Gutsarbeiter nicht ausreichte, um die Reformen zu verstehen und umzusetzen. Die Lösung lag für ihn nahe: Als Schulpatron richtete er eine kostenfreie Schule ein und machte sich darüber hinaus Gedanken über den Lehrstoff und wie er den Kindern zu vermitteln sei. 1772 entwirft er im „Versuch eines Schulbuches für Kinder der Landleute“ eine einfache, aber nachvollziehbare und leicht anwendbare Methodik und Didaktik sowie einen Lehrplan. Dieser Lehrplan umfasste neben Religion und Moral auch ganz reale Fächer, wie Rhetorik, das Schreiben von Briefen, die „Zahlenkunst als eine Übung des Verstandes“, „natürliche Sachen“, also Naturkunde, Geometrie, Maße und Gewichte, Gesundheitslehre und schließlich die Landwirtschaft. Er legte die Einteilung in Klassen fest und die Unterrichtszeit auf sechs Stunden täglich. Sein Ziel richtete sich darauf, die Kinder zu klugen, verständigen Menschen zu erziehen, wie er ausführlich in einer Vorrede zu seinem „Versuch“ argumentiert: „Klug und verständig werden heist bey mir nicht, arglistig, treulos, rebellisch (…), und seines Berufs überdrüßig (zu) werden.“ Vielmehr sollten die so Gebildeten selbstständig Gutes und Nützliches erkennen und entsprechend handeln.

 

 

Schulbuch „von unten“



Die UNO rückte das Thema der Elementarbildung immer wieder auch auf Briefmarken in den Fokus. Hier „Erziehung für den Fortschritt“ vom 7. Dezember 1964, MiNr. 145-147, in jeweils drei Farbstellungen in englisch und französisch. Das Motiv „primary education for all“ von 2011 spiegelt exakt das Bildungsziel, das auch Preußen staat­licherseits ab dem frühen 19. Jahrhundert verfolgte (MiNr. 1276, Abb. Schwaneberger Verlag).

Von Rochow beließ es nicht bei seinem „Versuch eines Schulbuches“, sondern verfasste nur kurze Zeit später den „Kinderfreund“, ein Lesebuch, das seine Ausführungen im „Versuch“ mit Leben füllen sollte. Das Buch enthielt kleine Geschichten, Fabeln und Lieder, die in anschaulicher Weise vom richtigen Leben und der Wichtigkeit der Schule handelten, etwa, wenn Fritz seiner kleinen Schwester Marie rät, die Apfelkerne nicht mit dem Apfel zu „verspeisen“, sondern einzupflanzen. Die Kinder pflegen die Schösslinge, und als Fritz später Edelreiser geschenkt bekommt, kann er das „pfropfen und oculieren“, das er in der Schule gelernt hat, anwenden und so seinen eigenen Apfelgarten begründen.
Von Rochow wollte seinen Kinderfreund als verbindliches Schulbuch in ganz Preußen einführen und wandte sich daher an das Konsistorium als Schulaufsichtsbehörde. Das war zwar grundsätzlich nicht abgeneigt, verlangte aber Textänderungen und zögerte die Sache hin. Nach einigem Hin und Her zog der Schulreformer sein Ansinnen genervt zurück und publizierte das Buch selbst. Es verbreitete sich schnell und ist bereits kurz nach Erscheinen 1776 auf dem Land und in verschiedenen Städten der Mark Brandenburg nachweisbar, ebenso wurde es in Kleve, Halberstadt und in Schlesien verteilt.

Lehrer? Lehrer!

Am 1. Mai 1989 würdigte Åland 350 Jahre Schulwesen auf MiNr. 36 (Abb. Schwane­berger Verlag).

Von Rochow forderte mit Nachdruck eine bessere Ausbildung und Bezahlung der Lehrer, die allenfalls in bescheidenen Anfängen vorhanden war, wenn man von den Franckeschen Anstalten einmal absah. Ein Seminarwesen lässt sich zum Ende des 18. Jahrhunderts zwar nachweisen, aber die Seminaristen mussten für ihren Unterhalt meist selbst sorgen und blieben nur wenige Wochen oder Monate. Oft arbeite­ten sie während des Seminaraufenthaltes: Vielfach waren es Handwerker, die sich eine Qualifikation zum Lehrberuf erwerben wollten. Auch Küster hielten sich für geeignet; und es sind sogar Lehrerfamilien nachweisbar, bei denen das Lehramt qua Mithilfe vom Vater auf den Sohn überging. Heute würde man wohl von einem „zweiten Standbein“ sprechen. Zu mehr taugte die schmale Bezahlung auch meist nicht. Dies war auch einer der Gründe, warum es auch nicht zu eine großflächigen Versorgung der Schulen mit Invaliden aus dem preußischen Militär kam, wie immer wieder behauptet wurde. Zwar hatte man Vorstöße in die Richtung unternommen, die aber im Sande verliefen.

Bedeutung des Edikts

Welches Ziel verfolgte Friedrich Wilhelm I. mit seinem Edikt von 1717? Denn dass es nicht fruchtete, zeigt sich auch daran, dass der König knapp 20 Jahre später, am 19. Dezember 1736, sein Dekret erneuerte und verschnupft feststellte, „daß diesem Unseren heilsamen Edicto nicht nachgelebet werde“. Und obwohl die Eltern mit Strafe bedroht wurden, sollten sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken, so muss man als die eigentlichen Adressaten der Verordnung wohl die Adligen und die Kirche sehen, in deren Verantwortung die Schulen lagen. Das Edikt ist nicht mehr als eine königliche Duftmarke, eine große Geste für das Publikum, das den Anspruch des Staates auf dem Feld der Bildungspolitik anerkennen sollte. Friedrich der Große führte die Schulpolitik seines Vaters weiter, sein Generalschulreglement von 1763 gilt als Fundament des preußischen Volksschulwesens und er erneuerte den Anspruch des Staates, bei der Elementarschulbildung ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Im Edikt von 1717 finden wir diesen Anspruch im Vorgriff formuliert.

Zum 350. Geburtstag widmete die Deutsche Post dem Bildungs­reformer August Hermann Francke eine Marke (MiNr. 2989) und gab diesen Ersttagsbrief heraus.

Zitate nach: Wolfgang Neugebauer, Absolutistischer Staat und Schulwirklichkeit in Brandenburg-Preußen, 1985. Zitate zu Friedrich Eberhard von Rochow nach den digitalisierten Originalausgaben des „Versuchs …, 2. Auflage 1776“, sowie „Der Kinderfreund … 1776.

Bildunterschrift Beitragsbild: Friedrich Wilhelm führte nach gängiger Lesart die allgemeine Schulpflicht in Preußen ein, und zwar für Jungen und Mädchen (Abb. ansichtskartenpool.de).


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Authored by: Birgit Freudenthal

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