Akteneinsicht
Nach Druckunterlagenschluss des BMS 8/17 stellte die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte auf ihre Internet-Seite eine Meldung zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bonn, nach Erstattung einer Anzeige gegen Verantwortliche der Stiftung kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. In der Meldung zitiert die Stiftung aus den Akten der Staatsanwaltschaft. Einsicht in die Akten können nur Betroffene nehmen, nicht aber Dritte. Daher empfehlen wir, ergänzend zur Meldung im BRIEFMARKEN SPIEGEL die Internet-Meldung der Stiftung zu lesen.
Beitragsbild: wikimedia.org / Mr N
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