Stiftungsaufsicht greift durch
„Die Stiftungsaufsicht gelangt nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass die Benennung der neuen Kuratoriumsmitglieder wirksam erfolgt ist.“ Dies teilte die Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt am gestrigen 20. Juli der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte mit.
Diese hat im Rahmen des Beanstandungsverfahren nunmehr drei Wochen Frist für eine Stellungnahme. Zudem bewertet die Stiftungsaufsicht die beantragte Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kuratoriums als rechtens.
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Beitragsbild: Zu den Grundgedanken der Demokratie gehört die Rechtsstaatlichkeit, MiNr. 1105
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