Ja oder Nein, das ist hier die Frage
Mittwochmittag – was nach sachter Alliteration klingt, ist für die DBZ-Redaktion der wichtigste Termin überhaupt. Alle 14 Tage steht Mittwochmittag das neue Heft. Danach werden die Druckdaten geschrieben und an die Druckerei übermittelt. Rien ne va plus.
Als Heft 15 Ihrer DBZ vergangenen Mittwoch abgeschlossen war, lag uns ein Bescheid des Landesbeauftragten für Datenschutz Nordrhein-Westfalen vor. Ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle schrieb am 10. März 2017 unter anderem von der „Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens“. Die obere Abbildung zeigt den vollständigen Einleitungssatz des Schreibens, den wir in der Meldung „Eigentor zu Eigentor“ zitieren.
Nach Abschluss der DBZ 15 stellte die Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte einen weiteren Bescheid desselben Beamten auf ihre Internet-Seite. Am 19. Juni schrieb er, es sei „zu keiner Zeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren … eingeleitet oder durchgeführt worden“. Die Abbildung zeigt den vollständigen Satz.
Selbstverständlich fasste die DBZ-Redaktion sofort nach und bat den Landesbeauftragten um Aufklärung. Gab es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren? Ja oder nein, das ist hier die Frage. Wie uns der Landesbeauftragte den Widerspruch erklärt, darüber werden wir nach Einlangen der Antwort berichten, zeitnah auf unserer Internet-Seite, danach im gedruckten Heft Ihrer DBZ. Zur Stunde können wir nur festhalten, dass ein Widerspruch vorliegt, mehr nicht.
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