Post vom Metzger
Unter den vielen Botendiensten in fürstlicher, territorialer oder körperschaftlicher Hoheit hat sich im Herzogtum Württemberg über Jahrhunderte eine von Metzgern betriebene lokale Botenpost bewährt. Sie existierte vom ausklingenden Mittelalter bis in die Neuzeit. Von ihrer Existenz ist aber selbst unter vielen Philatelisten nur wenig und Ungenaues bekannt. So gibt es über diese außergewöhnliche Erscheinung in der deutschen Postgeschichte kaum nennenswerte literarische Zeugnisse, umso mehr aber manch abenteuerliche Deutung. Da heißt es beispielsweise im „Lexikon Philatelie von Wolfram Grallert und Waldemar Gruschke“ über die Metzgerposten:
„Reitpostverbindungen, die im 16./17. Jahrhundert in Süddeutschland (Württemberg, Pfalz) von Metzgern während ihrer Reisen zum Vieheinkauf unterhalten wurden, wobei sie festliegenden Botenlohn erhielten und bestimmte Vergünstigungen genossen. Metzgerposten wurden von der Taxisschen Post in den von ihr postalisch versorgten Gebieten trotz die Metzgerpost fördernden Verordnungen (z.B. 1622 Post- und Metzgerordnung in Württemberg) scharf bekämpft.“
Geschichte der Metzgerposten
Da irrten sich selbst diese anerkannten Experten hinsichtlich der Darstellung der Arbeitsweise dieser Metzgerposten, der Ausdehnung ihres Wirkungskreises und der Dauer ihrer Tätigkeit. Mit einer umfangreichen, akribisch recherchierten Dokumentation „Zur Geschichte der Metzgerposten in Württemberg“ von Karl Greiner, Stuttgart, die im „Archiv für Postgeschichte 1957, Heft 1“ veröffentlicht wurde, waren über die Württembergische Metzgerpost erstmals mit einem umfassenden Aktennachweis belegte Fakten verfügbar geworden. Diese belegten, dass es in Süddeutschland, und hier besonders in Württemberg, schon im Mittelalter neben den Boteneinrichtungen der Landesherren, Städte und Klöster zur geregelten Nachrichtenübermittlung sogenannte Metzgerposten gab. Diese Metzger bereisten zwecks Vieheinkaufs ihre Region. Sie waren also im Gegensatz zu anderen Berufszweigen sehr mobil und besaßen eigene Reitpferde. Daraus folgte ihre Verpflichtung zur Briefbeförderung und Zustellung. Die entscheidende Frage lautet, ob diese Briefbeförderung für die Metzger ein Privileg oder eine Belastung darstellte, ihr Beförderungsdienst gelegentlich oder regelmäßig wirkte und was sonst zum Pflichtenkreis dieser Metzger zählte?
Pflichten der Metzger
Weil sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts selbst die Behörden darüber uneinig waren und immer wieder Klagen und Beschwerden der Metzger über ihre unterschiedlichsten Belastungen und Nachteile eingingen, wurde die württembergische Regierung im Jahre 1611 endlich aktiv. Sämtliche Vögte des Landes erhielten am 27. April des Jahres einen Befehl zur Darlegung des gegenwärtigen Zustandes der Metzgerpost des Landes. Diese einheitlichen Berichte umfassten die Pflichten der Metzger zur Leistung der Botendienste mittels angeordneter Pferdehaltung, ihre Kritiken und Beschwerden über diesen Dienst und wie das System der Inanspruchnahme der Metzger zum berittenen Botendienst bisher gehandhabt wurde. Es ging auch darum, wie ihr Einsatz im Verhältnis zur regulären Ordinaripost geregelt war. Das Resümee der Umfrage: Für die württembergischen Metzger war diese Postbeförderung keineswegs ein Privileg, wie das etwa der Thurn und Taxis auf Reichsebene. Sie war vielmehr eine Pflicht nach Art des Frondienstes, die sich vermutlich aus den Bedürfnissen und Aufgaben kleinerer Gemeinwesen entwickelt hatte. Weil der Obrigkeit in den oft abseits der Verkehrswege liegenden Gemeinden keine berufsmäßigen Boten zur Verfügung standen, wurden eben die Gemeindemitglieder zur Beförderung der eigenen Amtsbriefe wie auch der landesherrlichen Post herangezogen. Diese Art der Briefbeförderung in Württemberg wird noch im Jahre 1788 in den Akten des Amtes Böhringsweiler im Meinhardter Wald nachgewiesen. Dort heißt es:
„Dem Bürgermeister N. wird bei einem Gulden herrschaftlicher Strafe aufgegeben, dass er heute noch einen Botenstecken anschaffen und solchen demjenigen, an dem das Botengehen ist, in das Haus gebe, die Innwohner zusammenrufen und verkündigen solle, dass derjenige, so den Botenstecken im Hause habe, wenn er über Feld gehen wolle, einen anderen bestellen solle, der für ihn gehen werde, wodurch dieser Unordnung vorgebogen werde“.
Es handelte sich bei diesem Botendienst also um eine traditionelle Pflicht. Die Bezahlung für gelegentlich mitgegebene private Briefe, die sie auf ihren dienstlichen Ritten beförderten, hatte auf die Lasten der Postfron wenig Einfluss. Das belegen eindeutig die Akten aus dem Jahre 1611. Der herzogliche Rentmeister von Tuttlingen berichtete, während seiner 16 Jahre Amtszeit wären weder Pferde noch Personen „zur Post verordnet“ gewesen. Als aber etliche württembergische Beamte solche „gegen versprochene Gebühr“ anforderten, wurde dies als eine amtliche Beschwerde angesehen, für deren Befriedigung die Metzger heranzuziehen waren.
Text/Abbildung: Fritz Steinwasser
Mittelamerika 2024 (ÜK 1.2)
ISBN: 978-3-95402-494-0
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