BDPh: Quorum für Hauptversammlung verfehlt
Laut Mitteilung des Bunds Deutscher Philatelisten (BDPh) auf der BDPh-Homepage hat das Amtsgericht Bonn den 1. Vorsitzenden des Verbands Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften (VPhA), Hans-Gerd Treschnak, am 1. Dezember schriftlich darüber informiert, dass das in der Satzung des BDPh vorgeschriebene Quorum zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nicht erreicht ist. Einen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer solchen Hauptversammlung hatte Treschnak zuvor beim Bonner Amtsgericht gestellt. Eine rechtsmittelfähige Entscheidung kann noch verlangt werden.
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