Postamtlich gesiegelt
Beschädigte Postsendungen und deren Behandlung in Preußen
Angeregt durch den Artikel „Postamtlich gesiegelt“ von Karlheinz Walz in der DBZ 23/2015 möchte ich an dieser Stelle über die durchaus ähnliche Verfahrensweise der preußischen Post bei der Behandlung von beschädigten Postsendungen berichten.
Auch vor 150 Jahren konnte es vorkommen, dass Postsendungen beim Transport aufgerissen wurden oder sich vorhandene Siegel gelöst haben. Daher war im Reglement zum Gesetze über das Postwesen von 1852 in Paragraf 18 genau vorgeschrieben, wie mit beschädigten Brief- und Fahrpost-Sendungen zu verfahren war.
Hatte sich bei gewöhnlichen Postsendungen wie Briefen, Paketbegleitbriefen oder Einschreiben der Verschluss oder das Siegel gelöst, so wurde versucht, mittels des Dienstsiegels die Postsendung wieder zu verschließen. Außerdem erfolgte auf dem Kuvert eine kurze Begründung für den Wiederverschluss, die der zuständige Postbeamte unterschrieb.
Komplizierter war das Verfahren bei Briefen und Paketen, bei denen der Wert deklariert war. Vor dem Verschluss musste zunächst festgestellt werden, ob der deklarierte Betrag noch vorhanden war. In diesem Falle war stets ein zweiter Beamter als Zeuge hinzuzuziehen. Danach wurde der Wert festgestellt und der Verschluss wie bereits beschrieben durchgeführt. Beide Beamten hatten zu unterschreiben …
Den kompletten Beitrag von Dr. Hans-Werner Meiners lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Briefmarken-Zeitschrift. Die DBZ 4/2016 ist derzeit in Kiosken und Bahnhofsbuchhandlungen erhältlich. Abonnenten erhalten ihre DBZ immer einige Tage früher und sparen auch noch einen Euro.