Frankierte Flaschenpost
Die Bundesnetzagentur verschärft die Regulierung im Postsektor deutlich. Vom heutigen Tag an müssen gemäß Verordnung 2015/307/64/18, erlassen am 31. März 2015, sämtliche Sendungen der Flaschenpost vollständig freigemacht sein.
Damit reagiert die Regulierungsbehörde auf die Beschwerde der Alternativen Deutschen Postunion (ADP), eines Interessenverbandes, in dem Anbieter mit maximal zehn Beschäftigten organisiert sind, zum Beispiel der Fahrradkurier Delmenhorst und die Ultimative Briefbeförderung Castrop-Rauxel. Die ADP hatte auf die Lücke in der Regulierung hingewiesen und mit einer Klage gedroht. In den Postgesetzen erscheinen zur Flaschenpost keine Aussagen, sodass ein juristisches Vakuum besteht.
Flaschenpost-Sendungen müssen gemäß den Entgelten der Deutschen Post freigemacht sein. Die Bundesnetzagentur begründet dies mit der marktbeherrschenden Stellung des Konzerns. Nahezu hundert Prozent der Absender von Flaschenpost assoziieren das Wort „Post“ ausschließlich mit der Deutschen Post. Das hatte eine repräsentative Umfrage in 23 Bonner Kindergärten ergeben.
Aktualisierung 2. April 2015: April, April – Flaschenpost darf auch weiterhin unfraniert den Wellen übergeben werden.
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