Hoch die Humpen!
Seit nunmehr 20 Jahren feiert der Deutsche Brauer-Bund am 23. April den Tag des Deutschen Bieres. Die hohe Bedeutung des Gerstensaftes für die Deutschen erkannte im 19. Jahrhundert bereits Otto Fürst von Bismarck. „Es wird bei uns Deutschen mit wenig so viel Zeit totgeschlagen wie mit Biertrinken.“ Aktuell sagen die Zahlen jedoch etwas Anderes. Im Land der Biertrinker geht der Bierkonsum deutlich zurück. So trank man 2013 im Inland nur noch 79,9 Hektoliter des Gerstensaftes, 1,7 Prozent weniger als 2012. Damit war das Vorjahr das siebente Jahr, in dem der Konsum zurückging. Trotzdem liegen wir im Weltranking noch unter den ersten Fünf. Deutschland wird auch weiterhin das Land der Biertrinker bleiben!
Die Geschichte des Deutschen Bieres beginnt im achten Jahrhundert. Bier galt damals noch als wichtiges Grundnahrungsmittel, da es mit seinem hohen Kaloriengehalt die oft nur gering bereitstehende Nahrung ergänzen konnte. Der Alkoholgehalt war viel geringer als heute, weshalb es auch für Kinder als geeignet galt. In der ersten Bierurkunde der Welt wurde eine Lieferung eines Gerstengebräus an das Kloster St. Gallen bezeugt. Ordensgemeinschaften spielen bei der frühen Bierherstellung eine entscheidende Rolle. Noch heute kann man dies im Getränkemarkt erkennen, wenn man über den aufgebauten Bierkästen Namen wie „Franziskaner“ oder „Paulaner“ liest.
Im Mittelalter war ein Reinheitsgebot, wie wir es heute kennen, noch nicht bekannt. Zum Würzen des Getränkes nutzte man eine Vielzahl von natürlichen Substanzen. Der Fantasie der Braumeister, ihr Produkt zu verfeinern, waren keine Grenzen gesetzt. Ochsengalle, Schlehe, Wacholder, Eichenrinde, Wermut, Bilsenkraut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Kiefernwurzeln und viele andere– alle bekannten Kräuter und Gewürze fanden sich im mittelalterlichen Trunk.
Da man Anfang des 16. Jahrhunderts die Verfälschung des Bieres mit diesen teils sogar giftigen Substanzen ein für alle Mal unterbinden wollte, traten im April 1516 die Vertreter des bayrischen Landständetages zusammen, um ein einheitliches Getränk zu gewährleisten. Sie unterschrieben ein Dokument, das drei Zutaten für die Herstellung von Bier vorschreibt. Ab diesem Zeitpunkt, dem 23. April 1516, durfte sich ein Getränk nur „Bier“ nennen, wenn es aus Gerste, Hopfen und Malz hergestellt ist. Andere Zutaten durften dem nach dem bayrischen Reinheitsgebot gebrauten Bier nicht zugegeben werden. Die Funktion der Hefe für den Alkoholgehalt des Bieres war zu damaliger Zeit noch unbekannt, weshalb die Hefe im Reinheitsgebot fehlt. Noch heute gilt in Deutschland Bier nur als solches, wenn es aus Malz, Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt ist.
Heute gedenken verschiedene Brauereien mit einem Spezialbier an den 23. April 1516. Kaufen kann man diese unter dem Titel „Jahrgangsbier 23.04.“ geführten Flaschen nach ca. 120 Tagen des Ansetzens, also im Hochsommer, wenn die ausgetrocknete Kehle am meisten nach Abkühlung verlangt.
Mit dem alten deutschen Sprichwort: „Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen!“ sagen wir Prost!
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