Deutsche Rentenversicherung
Seit dem 1. Oktober 2005 behandeln in Deutschland unter diesem Namen zwei Bundes-und 14 Regionalträger die Belange der Gesetzlichen Rentenversicherung. Deren Geschichte als Geschichte der deutschen Rentenversicherung kann auch an der Entwicklung der „Bundesversicherungsanstalt für Angestellte“ (BfA) nachvollzogen werden. Sie war einer der Rentenversicherungsträger, die als zur Selbstverwaltung berechtigte Körperschaften des öffentlichen Rechts operierten. Gegeben hatte es sie 52 Jahre lang – das „Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte“ war am 1. August 1953 in Kraft getreten.
Die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts waren ein Jahrzehnt wesentlicher Renten-Reformen. Vor allem war die Rente bis dahin weniger als Einkommens-Ersatz denn als Zuschuss für den Lebensunterhalt im Alter konzipiert gewesen. Nun „dynamisierte“ man die Rente, richtete sie prinzipiell am Lohn der rentenversicherten Arbeitnehmer aus und koppelte sie dabei unmittelbar an die generelle ökonomische Entwicklung. Und die war zum Zeitpunkt der Renten-Reform unter Konrad Adenauer 1957 positiv, ja „wunderbar“. Auch wurde die Finanzierung der Rente ganz grundsätzlich umgestellt. Zwar war sie immer auch mit Haushaltsgeldern bezahlt worden. Während die Rente seit ihrer Einführung unter Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahr 1889 aber nach dem Prinzip der Kapitaldeckung – über die Jahre hinweg wurde die Altersvorsorge des Einzelnen gespart und angelegt – zustande gekommen war, sollte sie in Zukunft durch ein Umlageverfahren ausgezahlt werden. Ihrerseits auf die Leistungen der nachfolgenden Jahrgänge vertrauend, sollte nun im Sinn eines „Generationen-Vertrags“ die versicherte arbeitende Bevölkerung für die Rentner der Gegenwart aufkommen.Vom demographischen Wandel war noch keine Rede, und Adenauer zweifelte kaum daran, dass stets ausreichend große Jahrgänge nachfolgen würden.
Verpflichtend gegolten hatte die Rentenversicherung nach 1889 zunächst vor allem für Arbeiter. Deren Renteneintrittsalter lag bis 1916 bei 70 Jahren, danach bei 65. Nur für die wenigsten Versicherten war es damit zur Auszahlung der Bismarckschen „Alterssicherung“ gekommen. Von Belang war eher die im gleichen Zug eingeführte „Invaliditätssicherung“ gewesen. Eingeschlossen in die von Beginn an durch Beiträge von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern finanzierte frühe Rentenversicherung waren zwar auch Angestellte, allerdings nur gering verdienende. Das Jahr 1913 hatte dann schon eine darüber hinaus gehende Rentenversicherungspflicht auch für Angestellte gesehen, der 1911 die Gründung der „Reichsversicherungsanstalt für Angestellte“ vorangegangen war.
Nach dem Zweiten Weltkrieg musste nun der stetig bis rasant voranschreitende Übergang von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft auch Folgen in der politisch-rechtlichen Gestaltung und Organisation der Rentenversicherung zeitigen. Die Gründung der „Bundesversicherungsanstalt für Angestellte“, 1953, dokumentierte die Entwicklung von der Arbeiter- zur Angestellten-Beschäftigung. 1957 glich die Bundesregierung die Renten-Situation von Angestellten und Arbeitern im Rahmen ergänzender Reformen weiter an. Mit dem „Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)“ zur Gesetzlichen Rentenversicherung von 1992 kam es dann zur rechtlichen Vereinheitlichung.
Im Jahr 2005 hatte sich die Situation von 1889 gedreht. Die Mehrheit der versicherten Menschen waren nicht mehr Arbeiter, sondern Angestellte. Und die „Bundesversicherungsanstalt für Angestellte“ war längst der größte Rentenversicherungsträger Deutschlands. Mit der Organisationsreform der Gesetzlichen Rentenversicherung, bei der neben der „BfA“ unter anderem auch die wesentlich für abhängig beschäftigte Arbeiter zuständigen „Landesversicherungsanstalten (LVA)“ in die „Deutsche Rentenversicherung“ mündeten, konnte nun auch die traditionelle Zuteilung und Unterscheidung der beiden Gruppen enden. Marius Prill
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