Gedenken an Flucht und Vertreibung
Seit 2001 gilt der 20. Juni als Weltflüchtlingstag. Das hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 4. Dezember 2000 beschlossen. Am 20. Juni wurde zuvor in zahlreichen Ländern der Afrika-Flüchtlingstag begangen. Anderswo gab es nationale Flüchtlingstage zu unterschiedlichen Daten. Den ersten Welttag der Migranten und Flüchtlinge hatte wahrscheinlich 1914 Papst Benedikt XV. unter dem Eindruck des Ersten Weltkrieges ausgerufen.
Vor wenigen Tagen beschloss der Deutsche Bundestag, den Weltflüchtlingstag um das Gedenken an die Flucht und Vertreibung aus den einstmals deutschen oder deutsch besiedelten Gegenden in Ost- und Mitteleuropa zu erweitern. Rund zwölf Millionen Menschen mussten ihre Heimat verlassen und fanden überwiegend in der späteren Bundesrepublik Zuflucht. Sie waren genauso Opfer wie die Millionen Kriegstoten und die Millionen Menschen, die nicht nur in Deutschland während des Völkerschlachtens ihr Obdach verloren hatten.
Keineswegs waren sie aber die „am schwersten Betroffenen“, wie es in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 heißt („Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden“). Zwar sprach man in den fünfziger Jahren nur von der systematischen Ermordung der Juden und ignorierte die Verbrechen an Sinti und Roma, psychisch Kranken, Homosexuellen und anderen Gruppen. Allein das Wissen um die Shoah hätte die offiziellen Vertreter der Landsmannschaften, die sich 1957 zum Bund der Vertriebenen zusammenschlossen, aber zu einer anderen Wortwahl bewegen müssen. So fand der „Verzicht auf Rache“ nur in der Bundesrepublik Widerhall, nicht aber im Ausland.
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