Widersprüchliche Gesetze
E-Postbrief oder De-Mail? Diese Frage müssen Interessenten jetzt beantworten. Beide Angebote werden nämlich auf absehbare nicht miteinander vereinbar sein, da die Deutsche Post keine Zertifizierung ihres E-Postbriefes mehr anstrebt. Um diese zu erreichen, hätte sie nämlich ihr bewährtes PostIdent-Verfahren um eine De-Mail-Variante ergänzen müssen.
Das PostIdent-Verfahren sieht nicht nur vor, dass ein Post-Mitarbeiter die vorliegenden Daten eines Kunden mit den im Ausweis eingetragenen vergleicht, sondern auch die Ausweisnummer im System speichert. Genau diese Speicherung untersagt das De-Mail-Gesetz aber. Somit bräuchte die Deutsche Post zwei PostIdent-Verfahren, eines mit und eines ohne Speicherung der Ausweisnummer. Abschaffen kann sie die Speicherung nicht, da unter anderem das Geldwäschegesetz und das Signaturgesetz sie verlangen. So muss die Ausweisnummer beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos gespeichert werden; Internet-Banken nutzen dafür PostIdent, in Filialen fotokopiert der Sachbearbeiter den Ausweis.
Wegen der nicht gespeicherten Ausweisnummer bezweifeln Experten, dass die De-Mail für die Eröffnung von Bankkonten und bestimmte Finanztransaktionen einsetzbar ist. Die Juristen der Deutschen Post sehen sogar ein erhöhe Haftungsrisiko, würde der Konzern den E-Postbrief als De-Mail ohne gespeicherte Ausweisnummer zulassen. Somit bleibt Interessenten nichts anderes übrig, als sich zwischen E-Postbrief und De-Mail zu entscheiden – oder beide Dienste parallel zu nutzen.
Deutschland-Spezial 2024 – Band 2
978-3-95402-492-6
Preis: 98,00 €
Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands.
Jetzt bestellen