Höhere Mehrwertsteuer

Vom kommenden Jahr an fallen für Verkäufe von Sammlermarken, -münzen und -banknoten 19 Prozent Umsatzsteuer an. Das meldet der Händlerverband APHV. Bislang gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Der APHV empfiehlt den Händlern, die so genannte Differenzbesteuerung anzuwenden. Dann muss ein Anbieter die Steuer nur auf den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis aufschlagen. Nach APHV-Informationen ist die Anhebung auf eine drohende Klage der Europäischen Kommission zurückzuführen.
Das Bundesfinanzministerium hat zu dem Thema bislang nicht offiziell Stellung bezogen. Die DBZ-Redaktion fragt nach.


Anzeige
Jetzt bestellen MICHEL
Mittelamerika 2024 (ÜK 1.2)

ISBN: 978-3-95402-494-0
Preis: 98,00 €
Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands.

Jetzt bestellen


Authored by: Torsten Berndt

There are 2 comments for this article
  1. Harald at 15:07

    Nachdem sie es ja nun geschafft haben, den deutschen Händlern eine Riesenvorteil herauszuschlagen, möchte ich Ihnen mal erklären, wie es in Österreich geht.
    Ich als Anischtskartenhändler zahle 20 Prozent auf die Differenz zwischen Verkauf und Einkauf, also den Reingewinn. Wenn hier wer was zum jammern hat, dann wären wir Händler aus Österreich das.
    Die deutschen AK-Händler und Kunsthändler haben bisher einen ganz massiven Vorteil gegenüber allen anderen EU Händlern gehabt mit den 7% pauschal …

    • tb Author at 15:59

      Sehr geehrter DBZ-Leser,

      Danke für die Information!

      Die Umsatzsteuersätze und -regelungen sind in der Europäischen Union uneinheitlich. Das scheint die EU-Kommission ändern zu wollen. Dass es dagegen Widerstand gibt, ist eine logische Folge.

      Der österreichische Satz liegt über dem deutschen. Das gilt sowohl für den Normalsatz von 19 Prozent als auch für den ermäßigten Satz von 7 Prozent.

      Verglichen mit den skandinavischen Sätzen, ist der österreichische niedrig. Der Regelsatz liegt in Finnland bei 23 Prozent, in Dänemark und Schweden bei jeweils 25 Prozent. Finnland und Schweden kennen ermäßigte Sätze von 13 respektive 12 Prozent und Dienstleistungssätze von 9 beziehungsweise 6 Prozent. Den höchsten Regelsatz hat Ungarn mit 27 Prozent.

      Da kommt auf die EU-Kommission einiges an Arbeit zu, wenn sie alles unter einen Hut bringen möchte. Die DBZ beobachtet, was geschieht, und berichtet davon.

      Mit freundlichen Grüßen

      Torsten Berndt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert